Happy Swim
Beatrice Schäffer
Alte Kaiserstuhlerstrasse 8
8181 Höri

Tel. 044 / 862’27’20
E-Mail: happy-swim@hispeed.ch
Website: www.happy-swim.ch

DIESE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN KOMMEN
BEI JEDER KURSANMELDUNG ZUR ANWENDUNG

1. Anmeldung und Bestätigung

Anmeldungen können mit offiziellem, komplett ausgefülltem Anmeldeformular per Post oder per eMail via Internetseite von Happy Swim erfolgen.
Die Anmeldung wird unmittelbar nach Eingang via Rück-eMail oder schriftlich bestätigt.
Gleichzeitig erfolgt seitens Happy Swim der Versand eines Einzahlungsscheins mit der Angabe der Zahlungsmodalitäten und der Frist des Zahlungsdatums.
Wenn das Kursgeld innert Frist auf dem Firmenkonto von Happy Swim eingegangen ist, gilt die Kursteilnahme ohne Weiteres als garantiert und bestätigt.

Bei ausgebuchten Kursen sind Datum des Anmelde- und des Zahlungseinganges auf dem Firmenkonto von
Happy Swim ausschlaggebend.

2. Kursgeld und Kursteilnahme

Das Kursgeld gilt mit Eingang der Anmeldung als geschuldet.

Die Eintrittsgebühr in das Hallenbad ist separat zu entrichten und in den Kurskosten nicht inbegriffen.
(Ausnahme Stadel)

Die Kursteilnahme des Kindes ist persönlich und kann nur mit der Einwilligung von Happy Swim an Dritte übertragen werden. Begleitpersonen können jedoch variieren.

Versäumte Lektionen berechtigen zu keiner Rückerstattung des Kursgeldes.
Nach Möglichkeit kann eine Lektion aufgrund von Krankheitsausfall (ab. 2. Lektion mit Arztzeugnis) an einem anderen Tag, Ort und Zeit nachgeholt werden.

Während dem ganzen Hallenbadaufenthalt ist die Begleitperson vollumfänglich für das Kind verantwortlich.

Bei abgebrochenem Schwimmkurs wird das Kursgeld nicht zurückerstattet.

3. Kursorganisation

Falls ein Kurs kurzfristig ausfallen sollte, behält sich Happy Swim vor, einen Ersatzlehrer zu organisieren, den Kurs zu
verschieben oder gar abzusagen.
Bei einer Absage entfällt das Kursgeld.

4. Kursplätze und Kursdurchführung

Um die Kurse unter optimalen Bedingungen durchführen zu können, wird für jeden Kurs eine minimale und maximale Teilnehmerzahl festgelegt. Die Kursplätze werden nach Eingang der Anmeldungen vergeben. Ist der Kurs voll, wird nach Eingang der Anmeldungen eine Warteliste geführt. Bei ungenügender Teilnehmerzahl wird der Kurs in der Regel nicht durchgeführt und das Kursgeld entfällt. Bei ungenügenden Anmeldungen behält sich Happy Swim vor, den Kurs kurzfristig abzusagen.

5. Abmeldungen

Eine Abmeldung des jeweiligen Kurses ist mit administrativem Aufwand verbunden. Je nach Abmeldungszeitpunkt wird das Kursgeld teilweise zurückerstattet. Bitte beachten Sie folgende die Regelung:

ABMELDEZEITPUNKT:

Bis 30 Kalendertage vor Kursbeginn => CHF 30.– ( Bearbeitungsgebühr )
Bis 21 Kalendertage vor Kursbeginn => 50% des Kursgeldes wird verrechnet
Ab 20 Kalendertage vor Kursbeginn => 100% des Kursgeldes wird verrechnet

Bei Abmeldung in Folge Krankheit wird das Kursgeld auf Vorweisung eines Arztzeugnisses erlassen; es wird jedoch eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.–verrechnet. Schon absolvierte Lektionen werden anteilmässig in Abzug gebracht. (Kurskosten abzüglich Bearbeitungsgebühr und Hallenbadkosten)

6. Versicherung/Haftung

Die Versicherung ist Sache der Teilnehmer.
Jede Haftung ist ausgeschlossen.
Für Diebstahl und Verluste von Gegenständen übernimmt Happy Swim keine Haftung.

7. Programm- und Preisänderungen

Programm- und Preisänderungen sowie Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben vorbehalten.

8. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Auf Rechtsgeschäfte zwischen Happy Swim und ihren Kunden ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
Geschuldete Beträge werden bei Zahlungsweigerungen behördlich eingefordert.
Gerichtstand: Zuständig das Bezirksgericht mit Sitz in Bülach von Happy Swim.

9. Todesfall des Auftragnehmers

Zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen gehört zudem, dass bei Todesfall des Auftragnehmers keine Rückerstattung des Kursgeldes mehr möglich ist.

10. Für Kurse, die aufgrund höherer Gewalt nicht durchgeführt werden können

Für Kurse, die aufgrund höherer Gewalt (z.B. Schliessung eines Hallenbads, Betriebsstörung, Naturgewalten) nicht durchgeführt werden können, werden keine Kursbeiträge zurück erstattet.

 

Höhere Gewalt liegt nach schweizerischer Rechtsprechung vor, wenn

  • das Ereignis aussergewöhnlich, unvorhersehbar und von aussen einwirkend ist
  • das Ereignis unabwendbar ist
  • das Ereignis völlig unerwartet eintritt
  • das Ereignis von menschlichem Verhalten unabhängig ist
  • das Ereignis von ausserhalb des Einflussbereiches der Parteien stammt
  • das Ereignis trotz grösstmöglicher Sorgfalt nicht zu verhindern war

Gültig für alle Kurse ab August 2018.